Ja es gibt halt eine Verwendungszusage...

Bon Jovi war in der Stadt und hat ein dem Vernehmen nach mehr schlechtes als rechtes Konzert gegeben. Gut besucht war es allemal. Und auch David Copperfield hat der Stadt einen Besuch abgestattet, nebst zwei seiner bekannten Shows.

Medial geisterte daraufhin durch die Lande, die Stadtführung wolle ihm die Vergnügungssteuer erlassen. Dabei ist die Haushaltssatzung der Stadt Innsbruck relativ eindeutig:

Die Vergnügungssteuer (...) aufgrund des [Tiroler] Vergnügungssteuergesetzes (...) beträgt: (...)

b) für Zirkusveranstaltungen, Besichtigung von Sportanlagen, sowie die oben angeführten kulturellen und volksbildenden Veranstaltungen, welche von Agenturen und anderen als unter lit. a.) angeführten Veranstaltern durchgeführt werden, 4% vom Eintrittsentgelt.

c.) für Ballveranstaltung mit lebender Musik, Studentenfeste mit Tanz, Tiroler Abende, das Ausspielen von Geld und Gegenständen, Besichtigungen von Sehenswürdigkeiten, Modeschauen, Showveranstaltungen und Ausstellungen, soweit sie gemäß lit. a.) nicht mit 0% festgesetzt sind, sowie für Gästebobfahrten und Hallen-Go-Kart-Veranstaltungen, 15% vom Eintrittsentgelt.


Eine klare Regelung also. Für die Veranstaltungen von Bon Jovi und David Copperfield wären 15% Vergnügungssteuer einzuheben gewesen, etwa 400.000 Euro.

Weil ich der Sache nicht ganz traute, brachte ich am 19.10.2006 eine Anfrage an die Bürgermeisterin im Gemeinderat ein:

Frage Gebi Mair: Welche Beschlüsse, Zusagen und Vereinbarungen seitens der Stadt gibt es, die Veranstaltung von David Copperfield, organisiert von Alfred Schmid, als Zirkus zu qualifizieren und damit nur 4% anstatt 15% Vergnügungssteuer einzuheben?

Antwort Hilde Zach: Es handelt sich dabei um eine Variante deren Prüfung durch die Fachdienststellen man im Vorfeld zugesagt hat. Beschlüsse, Zusagen oder Vereinbarungen dazu gibt es keine.

Frage Gebi Mair: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine Veranstaltung als Zirkus zu qualifizieren?

Antwort Hilde Zach: Nicht das, was sie jetzt meinen. Ein Zirkus wird als eine Veranstaltung mir verschiedenen Darbietungen definiert. Mittelpunkt eines jeden Zirkus ist die Manege. Zu den traditionellen Darbietungen gehören unter anderem Akrobaten, Artisten, Clowns etcetera. Häufig werden auch Dressuren mit Tieren gezeigt. Zu den besonderen Attraktionen eines Zirkus gehören Vorführungen am Trapez, Contorsionen, das sind Drehungen und Windungen des menschlichen Körpers, dazu etwa das bekannte Programm „Begnadete Körper“ von André Heller. Beziehungsweise Hochseillauf. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen wird eine Veranstaltung als Zirkus qualifiziert.

Also auch hier wieder: Die Bürgermeisterin erklärte am 19.10.2006, es gebe keine Zusagen für Bon Jovi und David Copperfield, und die beiden Veranstaltungen seien nicht als Zirkus zu qualifizieren.

Ich staunte nicht schlecht, als die Akten für den Stadtsenat am 13.12.2006 vorgelegt wurden: Für die Veranstaltungen Bon Jovi und David Copperfield werden 4% Vergnügungssteuer vorgeschrieben. Macht 103.000 Euro Abgaben. Und diese 103.000 Abgaben werden dem Veranstalter als Subvention wieder zurückerstattet.

Die Stadtführung hat also den Vergnügungssteuersatz für die beiden Veranstaltungen auf 4% gedrückt und diese 4% gleich wieder zurücksubventioniert.

Im Gemeinderat am 14.12.2006 kam die Sache zur Sprache. Man sei damit zwar nicht glücklich, erklärte Kollege Arno Grünbacher von der SPÖ, aber es gebe eben eine Verwendungszusage des damaligen Vizebürgermeisters Bielowski, und jetzt müsse man die Krot halt schlucken. 5 GenossInnen von der SPÖ würden dafür stimmen, darunter der Klubobmann und die beiden StadträtInnen, 3 GenossInnen sich enthalten, alle 3 in der zweiten Reihe der SPÖ. Die Bürgermeisterin erklärte die Subvention für Wirtschaftsförderung, bei der ÖVP nickte man heftig.

Für die Veranstaltungen Bon Jovi und David Copperfield wurden 103.000 Euro an Subvention beschlossen, gegen die Stimmen der Grünen. 400.000 Euro hätten die Veranstaltungen der Stadtkasse bringen sollen, schlussendlich waren es 0 Euro. Mit 400.000 Euro könnte man ganz schön viel bewegen, aber daran hat die Mehrheit in diesem Gemeinderat offensichtlich kein Interesse.

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