Schwules Blut
Viele Schwule haben ein Aha-Erlebnis, wenn sie Blut Plasma spenden wollen. In den zugehörigen Fragebögen vor der Spende wird üblicherweise danach gefragt, ob mannmännlicher Sexualkontakt besteht. Wenn ja, ist das zumeist ein Ausschlussgrund von der Spende.
Gesetzlich vorgesehen ist dieser Ausschluss eigentlich nicht.
Informationen zur Stigmatisierung und
Diskriminierung von Schwulen beim Blut/Plasmaspenden:
Die wesentlichen Bestimmungen finden sich in der Blutspendeverordnung, des BMSG, grundsätzliche Bestimmungen auch im Blutsicherheitsgesetz.
Die Blutspendeverordnung normiert
- § 2: dass vor der Spende eine Anamnese durch einen Arzt durchzuführen ist
- § 5: bestimmte Ausschlussgründe (darunter Alter über 65, bestimmte Erkrankungen wie Autoimmunerkrankungen, Lepra, Epilepsie, Malaria, HIV und andere)
- § 6: zeitliche Ausschlussgründe (darunter 12 Monate Ausschluss nach einem Piercing, wenn es nicht durch einen Mediziner durchgeführt wurde, 12 Monate Ausschluss nach einer Tätowierung, 12 Monate Ausschluss nach Aussetzung eines HIV-Risikos [z.B. ungeschützer Sexualverkehr Anm. G.M.])
- § 12: dass das gespendete Blut bzw. Plasma einer Laboruntersuchung zu unterziehen ist
Aus den geltenden Gesetzen und Verordnungen ergibt sich daher kein zwingender Ausschlussgrund von Schwulen vom Blut/Plasmaspenden.
Österreich ist das einzige Land der Welt, in dem es einen verpflichtenden Neopterintest für alle Spenden gibt. Ca. 2% aller Spenden werden deshalb ausgeschieden, unter anderem – aber nicht nur – auf Grund einer HIV-Infektion. Auch weitere Tests werden eingesetzt (HIV-ELISA 3. Generation, PCR-Test…) Das diagnostische Fenster konnte so auf 20 Stunden reduziert werden. Das Restrisiko wird mit etwa 1:7.000.000 geschätzt, das heißt dass es in Österreich in 14 Jahren 1 Infektion mit HIV durch Transfusionen geben dürfte.
Grüne Forderungen: Der Generalverdacht muss ein Ende haben
Schwule dürfen beim Blut- und Plasmaspenden nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden. Die Stigmatisierung muss ein Ende haben. Ausschlaggebend soll risikoreiches Sexualverhalten sein statt sexueller Orientierung. Die Zahlen der HIV-Infektionen bei Heterosexuellen steigen, auch hier bestehen Risiken. Wichtig ist die flächendeckende Untersuchung des gespendeten Blutes/Plasma.
Auch der schwedische Premierminister Göran Persson hat sich bereits für die Aufhebung der kollektiven Diskriminierung von Schwulen beim Blut/Plasmaspenden ausgesprochen.
Tatsache ist, dass der Generalverdacht nicht zu einer Minimierung des Risikos geführt hat, sondern dazu, dass Schwule beim Blut/Plasmaspenden eher ihre Sexualität verbergen. Eine verantwortungsvolle Anamnese mit einem Arzt ist jedoch nur möglich, wenn zwischen Arzt und Untersuchtem ein Vertrauensverhältnis besteht.
In Deutschland hat sich bereits eine politische Lobbyinggruppe http://www.schwulesblut.de gebildet, die für die Aufhebung der Stigmatisierung und Diskriminierung kämpft.
Schwule nehmen in einem höheren Maße als Heterosexuelle – wenn auch im Sinne der Prophylaxe nie ausreichend – die Möglichkeit der HIV-Testung der AIDS-Hilfen in Anspruch. HIV-positive Schwule wissen deshalb in einem höheren Ausmaß über ihre Infektion Bescheid als Heterosexuelle. HIV-positive Personen sind dann von der Spende ausgeschlossen. Es kann daher nicht gesagt werden, dass Schwule ein höheres Risiko darstellten. Der generelle Ausschluss von Schwulen muss daher als Diskriminierung und Stigmatisierung bezeichnet werden.
Gesetzlich vorgesehen ist dieser Ausschluss eigentlich nicht.
Informationen zur Stigmatisierung und
Diskriminierung von Schwulen beim Blut/Plasmaspenden:
Die wesentlichen Bestimmungen finden sich in der Blutspendeverordnung, des BMSG, grundsätzliche Bestimmungen auch im Blutsicherheitsgesetz.
Die Blutspendeverordnung normiert
- § 2: dass vor der Spende eine Anamnese durch einen Arzt durchzuführen ist
- § 5: bestimmte Ausschlussgründe (darunter Alter über 65, bestimmte Erkrankungen wie Autoimmunerkrankungen, Lepra, Epilepsie, Malaria, HIV und andere)
- § 6: zeitliche Ausschlussgründe (darunter 12 Monate Ausschluss nach einem Piercing, wenn es nicht durch einen Mediziner durchgeführt wurde, 12 Monate Ausschluss nach einer Tätowierung, 12 Monate Ausschluss nach Aussetzung eines HIV-Risikos [z.B. ungeschützer Sexualverkehr Anm. G.M.])
- § 12: dass das gespendete Blut bzw. Plasma einer Laboruntersuchung zu unterziehen ist
Aus den geltenden Gesetzen und Verordnungen ergibt sich daher kein zwingender Ausschlussgrund von Schwulen vom Blut/Plasmaspenden.
Österreich ist das einzige Land der Welt, in dem es einen verpflichtenden Neopterintest für alle Spenden gibt. Ca. 2% aller Spenden werden deshalb ausgeschieden, unter anderem – aber nicht nur – auf Grund einer HIV-Infektion. Auch weitere Tests werden eingesetzt (HIV-ELISA 3. Generation, PCR-Test…) Das diagnostische Fenster konnte so auf 20 Stunden reduziert werden. Das Restrisiko wird mit etwa 1:7.000.000 geschätzt, das heißt dass es in Österreich in 14 Jahren 1 Infektion mit HIV durch Transfusionen geben dürfte.
Grüne Forderungen: Der Generalverdacht muss ein Ende haben
Schwule dürfen beim Blut- und Plasmaspenden nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden. Die Stigmatisierung muss ein Ende haben. Ausschlaggebend soll risikoreiches Sexualverhalten sein statt sexueller Orientierung. Die Zahlen der HIV-Infektionen bei Heterosexuellen steigen, auch hier bestehen Risiken. Wichtig ist die flächendeckende Untersuchung des gespendeten Blutes/Plasma.
Auch der schwedische Premierminister Göran Persson hat sich bereits für die Aufhebung der kollektiven Diskriminierung von Schwulen beim Blut/Plasmaspenden ausgesprochen.
Tatsache ist, dass der Generalverdacht nicht zu einer Minimierung des Risikos geführt hat, sondern dazu, dass Schwule beim Blut/Plasmaspenden eher ihre Sexualität verbergen. Eine verantwortungsvolle Anamnese mit einem Arzt ist jedoch nur möglich, wenn zwischen Arzt und Untersuchtem ein Vertrauensverhältnis besteht.
In Deutschland hat sich bereits eine politische Lobbyinggruppe http://www.schwulesblut.de gebildet, die für die Aufhebung der Stigmatisierung und Diskriminierung kämpft.
Schwule nehmen in einem höheren Maße als Heterosexuelle – wenn auch im Sinne der Prophylaxe nie ausreichend – die Möglichkeit der HIV-Testung der AIDS-Hilfen in Anspruch. HIV-positive Schwule wissen deshalb in einem höheren Ausmaß über ihre Infektion Bescheid als Heterosexuelle. HIV-positive Personen sind dann von der Spende ausgeschlossen. Es kann daher nicht gesagt werden, dass Schwule ein höheres Risiko darstellten. Der generelle Ausschluss von Schwulen muss daher als Diskriminierung und Stigmatisierung bezeichnet werden.
gebi - 22. Dez, 11:39