Eine Baumschutzverordnung für Innsbruck



Innsbruck braucht eine Baumschutzverordnung. Dieser Baum, eine jahrzehntealte Platane, wurde kürzlich in der Innsbrucker Sonnenstraße gefällt. Die Platane stand auf öffentlichem Grund, jetzt muss der Baumfäller, ein benachbarter Bauherr 15.000 Euro pro Baum Strafe bezahlen. Wenn der Baum nur 20 Zentimeter weiter südlich gestanden wäre und damit nicht auf öffentlichem Grund, dann wäre das Fällen der Platane straffrei gewesen. Und damit jeder Baum gleich viel wert ist, und zwar mehr als der reine Brennholzwert, braucht Innsbruck eine Baumschutzverordnung.

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