Mittwoch, 2. Mai 2007

Gleiches Recht für gleiche Pflicht

Die Tiroler Tageszeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe davon, dass der Oberste Gerichtshof eine lesbische Beziehung in einem Urteil zur Unterhaltspflicht als gleichwertige Beziehung mit einer heterosexuellen qualifiziert hat. Der Artikel findet sich hier:

http://www.tirol.com/chronik/innsbruck/61279/index.do

Innsbruck: Gericht anerkennt lesbische Beziehung

Interessantes Urteil des Obersten Gerichtshofs: Ein Geschiedener muss für seine Ex-Frau keinen Unterhalt zahlen, weil die eine lesbische Beziehung eingegangen ist.

Nach der Scheidung eines Tiroler Ehepaares ist die Gattin mit den Kindern zu einer Freundin gezogen. Laut Gesetz und Rechtsprechung erlischt der Unterhaltsanspruch der Gattin, wenn sie sich neuerlich verheiratet oder eine Lebensgemeinschaft eingeht.

Im vorliegenden Fall handelte es sich zwar auch um eine Lebensgemeinschaft, jedoch um eine gleichgeschlechtliche. Der Ex-Gatte sah nicht ein, für seine frühere Frau und deren lesbische Freundin Unterhalt zu zahlen. Er klagte auf Rückzahlung des bisher geleisteten Unterhalts.

Eheähnlich

Die Ex-Gattin sah das nicht ein und stellt sich auf den Standpunkt, dass ihr Unterhaltsanspruch nur dann erlöschen könne, wenn sie eine "eheähnliche" also heterosexuelle Partnerschaft eingegangen wäre. Doch ihre Partnerin sei eine Frau und kein Mann.

Und der Oberste Gerichtshof gehe bislang davon aus, dass ein Wiederverheirateter, dessen Unterhaltsanspruch gemäß § 75 Ehegesetz erlischt, nicht besser gestellt werden dürfe, als ein in einer Lebensgemeinschaft lebender Geschiedener.

Daraus sei zu schließen, dass die Höchstrichter eben von einer eheähnlichen, also nicht von einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ausgehen.

Doch sowohl das Innsbrucker Bezirksgericht als auch der Berufungssenat am Innsbrucker Landesgericht unter Vorsitz von Richter Oskar Schatz gaben dem ExGatten Recht und verurteilten dessen frühere Frau zur Rückzahlung der bisherigen Unterhaltszahlungen.

Zur Lebensgemeinschaft erklärte der Berufungssenat, dass es nicht nur auf die Geschlechtsgemeinschaft ankomme, sondern auch die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft eine wichtige Rolle spiele.

Im vorliegenden Fall war die Beziehung der beiden Frauen zudem von gegenseitiger seelischer Unterstützung, aber auch materieller Hilfe geprägt.

Ewige Rente

Ungerecht wäre es daher, wenn nur bei heterogeschlechtlichen Lebensgemeinschaften der Unterhaltsanspruch erlischt, während bei homosexuellen Gemeinschaften sich Unterhaltszahlungen in eine "ewige Rente" verwandeln würden.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil des Landesgerichtes und ging damit von der bisherigen Rechtsprechung ab. Die Höchstrichter bezeichneten zudem die Unterhaltsforderung der in einer derart ausgeprägten Lebensgemeinschaft lebenden Ex-Gattin als sittenwidrig.

Damit hat sich Österreich der deutschen Rechtsprechung angeglichen.

Von Gerd Glantschnig



Inhaltlich ist das eigentlich nichts Neues, der OGH urteilt so schon seit 20 Jahren nur die Begründung ist neu. Ich habe dazu eine Pressaussendung geschrieben:

GRÜNE ANDERSRUM TIROL

Innsbruck, 2.5.2007


Gleiches Recht für gleiche Pflicht
Grüne erfreut über „OGH-Urteil mit Wermutstropfen“



Der offen schwule Innsbrucker GRÜNE Gemeinderat Gebi Mair zeigt sich erfreut über das Urteil des Obersten Gerichtshofes zur Unterhaltsverpflichtung. „Die Höchstgerichte erkennen damit auch eine gleichgeschlechtliche Beziehung als vollwertige und gleichwertige Beziehung an. Das ist gut. Dennoch bleibt beim
OGH-Urteil ein Wermutstropfen übrig: Für lesbische und schwule Paare gelten damit gleiche Pflichten, aber nicht gleiche Rechte.“

Die GRÜNEN fordern, dass für gleiche Pflicht auch gleiches Recht gelten muss. „Der oberste Gerichtshof sieht eine gleichgeschlechtliche Beziehung als vollwertige Beziehung an. Das soll dann aber in allen Bereichen gelten, zum Beispiel auch beim Adoptionsrecht.“ Derzeit können gleichgeschlechtliche
Paare gemeinsam keine Kinder adoptieren, erklärt der GRÜNE Gemeinderat. Im Falle eines Todesfalls kann das bedeuten, dass der zweite Vater oder die zweite Mutter in keinerlei rechtlicher Beziehung zum Kind steht und es damit der Jugendwohlfahrt übergeben wird.

Mair richtet seine Forderung an die Politik: „Wenn die Gerichte endlich heterosexuelle und homosexuelle Beziehungen als gleichwertig sehen, dann sollte die Politik hier endlich nachziehen.“ Mair pocht auf volle Gleichstellung bei Pflichten, aber auch bei Rechten. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus dem Jahr 2003 ist in
Österreich die volle Gleichbehandlung von unverheirateten
gleichgeschlechtlichen mit unverheirateten verschiedengeschlechtlichen Paaren herzustellen. Allerdings bleibt noch die Besserstellung heterosexueller Paare aufgrund der Tatsache, dass ihnen die Ehe offen steht, die für Lesben und
Schwule nicht zugänglich ist.

Insgesamt, so Mair, habe das Urteil des Obersten Gerichtshofes an der Praxis nichts geändert. Vor 20 Jahren habe er schon ähnlich geurteilt, jedoch anders begründet („Rechtsmissbrauch“). Neu ist die Begründung der Gleichwertigkeit lesbischer und schwuler Beziehungen, und das sei erfreulich.


Und auch Ulrike Lunacek hat sich dazu geäußert:

Lunacek zu OGH-Urteil: Nicht nur Pflichten auch Rechte anerkennen
Grüne fordern Einführung des Zivilpakts und Öffnung der Ehe


Wie die Tiroler Tageszeitung heute berichtet, hat der OGH in einem Urteil entschieden, dass eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft den Unterhaltsanspruch erlöschen lässt. Bisher wurde der Unterhalt nach
Scheidungen nur aufgehoben, wenn sich die/der geschiedene PartnerIn wieder verheiratet oder eine neue heterosexuelle Lebensgemeinschaft eingeht. "Schön, dass wenigstens das Gericht Lebensrealitäten anerkennt. Auch die ÖVP und die gesamte Regierung sollte dies raschest möglich tun und nicht nur Arbeitsgruppen einrichten," erklärt Ulrike Lunacek, offen lesbische Abgeordnete der Grünen. "Es ist aber mehr als ungerecht, wenn zwar die Pflichten von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften anerkannt werden, ihnen die Rechte aber vorenthalten werden". Zum Beispiel dürfen Einzelpersonen Kinder adoptieren, nicht aber, wenn sie in gleichgeschlechtlichen PartnerInnenschaften leben.

Die Grünen fordern daher einmal mehr die Einführung ihres Modells des Zivilpakts (Zip) sowie die Öffnung der Ehe. Nur mit diesen beiden Schritten würde die völlige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen sowie die Anerkennung neuer Lebensformen gewährleistet. "Es ist unverständlich und dem modernen Familiengedanken mehr als abträglich, dass Menschen, die miteinander leben und füreinander sorgen und vielleicht auch Kinder miteinander großziehen, Rechte verweigert werden, nur weil sie Personen gleichen Geschlechts sind", kritisiert Lunacek die ständige "Bitte-warten-"Taktik der Bundesregierung.

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