Gemeinderats-Antrag: Kautionsbeschränkung
Gemeinderat Gebi Mair
Innsbruck, am 23.11.2006
ANTRAG
Kautionsbeschränkung
Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, der Bundesregierung das folgende Anliegen des Innsbrucker Gemeinderates zu übermitteln:
Aktuelle Studien förderten einen dramatischen Anstieg der Wohnkosten zu Tage. So haben Untersuchungen der Arbeiterkammer eine Erhöhung der Gesamtmieten in Altbauwohnungen zwischen 1999 und 2004 um rund 30 Prozent ergeben. Gegenüber der in diesem Zeitraum um 10,6 Prozent gestiegenen Inflationsrate sind die Altbaumieten demnach um das Dreifache angewachsen. Aber nicht nur in den Mietwohnungen, die vor 1945 errichtet wurden, kam es zu einem starken Anstieg der Mietkosten, auch in jenen nach 1945 erbauten Mietobjekten erhöhten sich die Mieten um ganze 16 Prozent. Ähnlich alarmierende Ergebnisse zeigte eine Analyse der Mikrozensusdaten der Statistik Austria. Demzufolge ist es 2004 zu einem „ungewöhnlich starken" Anstieg des Wohnungsaufwands pro m2 gekommen. Im Bereich der Hauptmietwohnungen belief sich dieser auf 10,8 Prozent. Seit 2004 hat sich die Entwicklung fortgesetzt, und Innsbruck als Hochpreisgebiet bei den Mieten ist davon besonders betroffen.
Diese explodierenden Wohnkosten stellen insbesondere Wohnungssuchende vor immer größere finanzielle Probleme. Sehen sich selbige doch nicht nur mit den enorm gestiegenen Mietpreisen konfrontiert, sondern darüber hinaus auch bei Mietvertragsabschluss mit Maklerprovisionen und Kautionen. Für letztere existiert derzeit keine gesetzliche Regelung, die eine wirksame Beschränkung der oftmals ausufernden Kautionen möglich macht. Einzig der Oberste Gerichtshof (OGH) hielt in einem Judikat (5 Ob 302/99v) fest, dass Kautionen ab einer Höhe von 6 Monatsmieten, denen kein nachvollziehbares besonderes Sicherungsinteresse gegenübersteht, als ungesetzlich zu werten und daher zurückzubezahlen sind. Diese Bestimmung gilt aber nur bei Mietverhältnissen, die dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck ersucht die Bundesregierung, folgende wohnpolitische Maßnahmen zu überlegen und gegebenenfalls dem Nationalrat zuzuleiten:
Im Interesse eines leistbaren Wohnens ist eine gleichlautende Regelung sowohl im ABGB als auch im MRG und WGG auszuarbeiten, die eine Beschränkung der Kautionen auf maximal zwei Brutto-Monatsmieten sicherstellt.
Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Grünen im Gemeinderat vom 14.12.2006 abgelehnt.
Innsbruck, am 23.11.2006
ANTRAG
Kautionsbeschränkung
Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, der Bundesregierung das folgende Anliegen des Innsbrucker Gemeinderates zu übermitteln:
Aktuelle Studien förderten einen dramatischen Anstieg der Wohnkosten zu Tage. So haben Untersuchungen der Arbeiterkammer eine Erhöhung der Gesamtmieten in Altbauwohnungen zwischen 1999 und 2004 um rund 30 Prozent ergeben. Gegenüber der in diesem Zeitraum um 10,6 Prozent gestiegenen Inflationsrate sind die Altbaumieten demnach um das Dreifache angewachsen. Aber nicht nur in den Mietwohnungen, die vor 1945 errichtet wurden, kam es zu einem starken Anstieg der Mietkosten, auch in jenen nach 1945 erbauten Mietobjekten erhöhten sich die Mieten um ganze 16 Prozent. Ähnlich alarmierende Ergebnisse zeigte eine Analyse der Mikrozensusdaten der Statistik Austria. Demzufolge ist es 2004 zu einem „ungewöhnlich starken" Anstieg des Wohnungsaufwands pro m2 gekommen. Im Bereich der Hauptmietwohnungen belief sich dieser auf 10,8 Prozent. Seit 2004 hat sich die Entwicklung fortgesetzt, und Innsbruck als Hochpreisgebiet bei den Mieten ist davon besonders betroffen.
Diese explodierenden Wohnkosten stellen insbesondere Wohnungssuchende vor immer größere finanzielle Probleme. Sehen sich selbige doch nicht nur mit den enorm gestiegenen Mietpreisen konfrontiert, sondern darüber hinaus auch bei Mietvertragsabschluss mit Maklerprovisionen und Kautionen. Für letztere existiert derzeit keine gesetzliche Regelung, die eine wirksame Beschränkung der oftmals ausufernden Kautionen möglich macht. Einzig der Oberste Gerichtshof (OGH) hielt in einem Judikat (5 Ob 302/99v) fest, dass Kautionen ab einer Höhe von 6 Monatsmieten, denen kein nachvollziehbares besonderes Sicherungsinteresse gegenübersteht, als ungesetzlich zu werten und daher zurückzubezahlen sind. Diese Bestimmung gilt aber nur bei Mietverhältnissen, die dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck ersucht die Bundesregierung, folgende wohnpolitische Maßnahmen zu überlegen und gegebenenfalls dem Nationalrat zuzuleiten:
Im Interesse eines leistbaren Wohnens ist eine gleichlautende Regelung sowohl im ABGB als auch im MRG und WGG auszuarbeiten, die eine Beschränkung der Kautionen auf maximal zwei Brutto-Monatsmieten sicherstellt.
Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Grünen im Gemeinderat vom 14.12.2006 abgelehnt.
gebi - 29. Dez, 10:39