Gemeinderats-Antrag Mietvertragsvergebührung
Gemeinderat Gebi Mair
Innsbruck, am 23.11.2006
ANTRAG
Mietvertragsvergebührung
Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, der Bundesregierung das folgende Anliegen des Innsbrucker Gemeinderates zu übermitteln:
Zu jenen Kosten, die bei Eintritt eines Mietverhältnisses anfallen, ist neben Kaution und Maklerprovision, allfälligen Ablösen und Einrichtungskosten auch die Vergebührung des Mietvertrages beim Finanzamt zu rechnen.
Derzeit beträgt die Gebühr für Mietverträge beim Finanzamt 1% der Bruttomietzinses, über die gesamte Vertragsdauer gerechnet, bei einer Höchstberechnungsgrundlage von drei Jahresmieten.
Für die übliche Größe einer Studierendenwohnung für vier Personen mit einem Mietzins von 1150 Euro entstehen bei Eintritt des Mietverhältnisses Kosten von 414 Euro, die in der Regel direkt von den MieterInnen zu bezahlen sind und andernfalls von den Vermietern auf die Miete aufgeschlagen werden. Die Abschaffung der Vergebührung von Mietverträgen senkt die Einstiegskosten für Mietwohnungen und schafft MieterInnen insbesondere in Hochpreisgebieten wie Innsbruck Luft beim Eintritt eines Mietverhältnisses. Davon insbesondere betroffen ist der kurz- und mittelfristige Wohnungsmarkt, wie er in Innsbruck von besonders vielen Studierenden nachgefragt wird.
Der Antrag wurde im Gemeinderat am 14.12.2006 gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt.
Innsbruck, am 23.11.2006
ANTRAG
Mietvertragsvergebührung
Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, der Bundesregierung das folgende Anliegen des Innsbrucker Gemeinderates zu übermitteln:
Zu jenen Kosten, die bei Eintritt eines Mietverhältnisses anfallen, ist neben Kaution und Maklerprovision, allfälligen Ablösen und Einrichtungskosten auch die Vergebührung des Mietvertrages beim Finanzamt zu rechnen.
Derzeit beträgt die Gebühr für Mietverträge beim Finanzamt 1% der Bruttomietzinses, über die gesamte Vertragsdauer gerechnet, bei einer Höchstberechnungsgrundlage von drei Jahresmieten.
Für die übliche Größe einer Studierendenwohnung für vier Personen mit einem Mietzins von 1150 Euro entstehen bei Eintritt des Mietverhältnisses Kosten von 414 Euro, die in der Regel direkt von den MieterInnen zu bezahlen sind und andernfalls von den Vermietern auf die Miete aufgeschlagen werden. Die Abschaffung der Vergebührung von Mietverträgen senkt die Einstiegskosten für Mietwohnungen und schafft MieterInnen insbesondere in Hochpreisgebieten wie Innsbruck Luft beim Eintritt eines Mietverhältnisses. Davon insbesondere betroffen ist der kurz- und mittelfristige Wohnungsmarkt, wie er in Innsbruck von besonders vielen Studierenden nachgefragt wird.
Der Antrag wurde im Gemeinderat am 14.12.2006 gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt.
gebi - 29. Dez, 10:41