Ende der Diskriminierung von Studierenden bei Mietzinsbeihilfe
Der GRÜNE Gemeinderat Gebi Mair fordert ein "Ende der Diskriminierung von Studierenden bei der Mietzinsbeihilfe. Eine Gleichstellung könnte viele junge Menschen massiv entlasten", erklärt er.
Für Studierende gibt es derzeit eine Sonderregelung in der Mietzinsbeihilfe, wenn sie weniger als 20 Stunden berufstätig sind. Daraus ergeben sich viele Probleme. "Wenn in einer Wohnung ein Studierender lebt, der weniger als 20 Stunden arbeitet und eine Studierende, die mehr als 20 Stunden arbeitet, dann gibt es ein großes Problem und meistens überhaupt keine Mietzinsbeihilfe", so Mair.
"In vielen Wohngemeinschaften leben Studierende mit völlig unterschiedlichen Einkommensverhältnissen. Trotzdem werden sie alle gleich behandelt, als ob sie eine Wirtschaftsgemeinschaft wären, wie es eine Familie ist. Wenn in einer Studierenden-WG ein Bewohner gut verdient und die anderen schlecht, dann schauen alle durch die Finger die schlecht verdienen", erläutert der GRÜNE Gemeinderat, der derartige Fälle zu Dutzenden kennt.
"Wir GRÜNE verlangen anzuerkennen, dass WGs keine Wirtschaftsgemeinschaften sind, und schlagen deshalb die Einführung einer Teilmietzinsbeihilfe vor." Das würde bedeuten, dass die Miete durch die Anzahl der WG-BewohnerInnen geteilt wird und dann für alle einzeln berechnet werden kann, ob der Bedarf nach einer Unterstützung besteht.
"Eine Teilmietzinsbeihilfe würde vielen Studierenden helfen", ist Mair überzeugt. "Und bei der Gelegenheit können auch noch andere Diskriminierungen abgeschafft werden." Für Studierende gilt derzeit eine Quadratmeter-Obergrenze in der Mietzinsbeihilfe von 90 Quadratmetern. Eine Wohngemeinschaft ab 4 BewohnerInnen werde durch diese Regelung diskriminiert, während für eine Familie mit 4 BewohnerInnen auch größere Wohnungen gefördert werden, fordert Mair die gleiche Unterstützung für Studierende wie sie auch Familien erhalten.
Für Studierende gibt es derzeit eine Sonderregelung in der Mietzinsbeihilfe, wenn sie weniger als 20 Stunden berufstätig sind. Daraus ergeben sich viele Probleme. "Wenn in einer Wohnung ein Studierender lebt, der weniger als 20 Stunden arbeitet und eine Studierende, die mehr als 20 Stunden arbeitet, dann gibt es ein großes Problem und meistens überhaupt keine Mietzinsbeihilfe", so Mair.
"In vielen Wohngemeinschaften leben Studierende mit völlig unterschiedlichen Einkommensverhältnissen. Trotzdem werden sie alle gleich behandelt, als ob sie eine Wirtschaftsgemeinschaft wären, wie es eine Familie ist. Wenn in einer Studierenden-WG ein Bewohner gut verdient und die anderen schlecht, dann schauen alle durch die Finger die schlecht verdienen", erläutert der GRÜNE Gemeinderat, der derartige Fälle zu Dutzenden kennt.
"Wir GRÜNE verlangen anzuerkennen, dass WGs keine Wirtschaftsgemeinschaften sind, und schlagen deshalb die Einführung einer Teilmietzinsbeihilfe vor." Das würde bedeuten, dass die Miete durch die Anzahl der WG-BewohnerInnen geteilt wird und dann für alle einzeln berechnet werden kann, ob der Bedarf nach einer Unterstützung besteht.
"Eine Teilmietzinsbeihilfe würde vielen Studierenden helfen", ist Mair überzeugt. "Und bei der Gelegenheit können auch noch andere Diskriminierungen abgeschafft werden." Für Studierende gilt derzeit eine Quadratmeter-Obergrenze in der Mietzinsbeihilfe von 90 Quadratmetern. Eine Wohngemeinschaft ab 4 BewohnerInnen werde durch diese Regelung diskriminiert, während für eine Familie mit 4 BewohnerInnen auch größere Wohnungen gefördert werden, fordert Mair die gleiche Unterstützung für Studierende wie sie auch Familien erhalten.
gebi - 12. Mai, 18:12