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Videoüberwachung in Schulen ungesetzlich

Die Datenschutzkommission hat heute festgestellt, dass Videoüberwachung in Schulgebäuden ungesetzlich ist. Das ist eine wichtige Feststellung, weil das bedeutet dass bestehende Videoüberwachungen auf jeden Fall illegal sind: Entweder wurden sie nicht bei der Datenschutzkommission gemeldet, dann sind sie illegal, und falls sie bei der Datenschutzkommission gemeldet werden, dann gibt es dafür keine Genehmigung.

Bestehende Videoüberwachungen in Schulgebäuden sind damit ungesetzlich und müssen abmontiert werden. Das gilt beispielsweise für die Überwachungsanlage in der Innsbrucker Villa Blanka, aber auch in anderen Schulen falls dort innerhalb des Gebäudes überwacht wird.

Wer Videoüberwachungen in seiner/ihrer Schule entdeckt, bitte melden!

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