Wohnen

Mittwoch, 21. März 2007

Endlich aus für diskriminierende Wohnungs-Quoten

Die Tiroler Tageszeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 21.3.2007 vom "Aus für Wohnungs-Quoten in Innsbruck".

http://www.tirol.com/politik/innsbruck/58652/index.do

Das ist natürlich nur ein Teil der Information. Ein Versuch, die Darstellung zu komplettieren: Die EU-Richtlinie 2003/109 EG über die Gleichstellung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen sieht vor, dass Menschen, die sich mehr als 5 Jahre in einem Land aufhalten, beim Zugang zu sozialen Leistungen gleich behandelt werden müssen. Das heißt, dass auch BürgerInnen von außerhalb der EU gleichen Zugang zu städtischen Wohnungen erhalten müssen, wenn sie 5 Jahre legal in Österreich sind. Seit Jänner 2006 sollte diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Innsbruck ist dabei seit mehr als einem Jahr säumig. Die EU-Richtlinie ist deshalb derzeit direkt anwendbar, und jedeR kann sich auf sie berufen und gleichen Zugang zu städtischen Wohnungen einklagen wie er österreichischen StaatsbürgerInnen zusteht.

Die konservativen Parteien sahen da natürlich den Untergang des Abendlandes heraufdräuen. Da würden ja nur noch AusländerInnen Wohnungen bekommen (weil sie schlechter verdienen), und ÖsterreicherInnen hätten gar keine Chance mehr und es würden Ghettos entstehen und es dauere nicht lang und Innsbruck sei Frankreich. Also gut, das ist jetzt ein bisschen übertrieben, aber wirklich nur ein bisschen.

Die SPÖ unterschied sich nur wenig von den anderen Parteien. Quoten müssten her, hieß es von Stadträtin Marie-Luise Pokorny-Reitter. Höchstens 20% AusländerInnen pro Haus, sonst wäre der soziale Friede gestört. Und dann kam der Hammer. Die Menschen würden nicht unterscheiden, ob jemand schon die österreichische StaatsbürgerInnenschaft hat oder nicht, sie würden anhand des Aussehens und des Namens entscheiden. Daraufhin der SP-Vorschlag: Die Quote sollte sich auch am Namen entscheiden. Wer also einen ausländischen Namen hat, sollte unter die AusländerInnen-Quote fallen, StaatsbürgerInnenschaft hin oder her. Als ich auf die absurde Diskriminierung durch diesen Vorschlag hinwies, beschied mir SP-Klubobmann Arno Grünbacher, ich solle nicht immer die Antidiskriminierungskeule ziehen, das sei typische Grüne Methode.

Der Wohnungsausschuss forderte daraufhin Pokorny-Reitter auf, sie solle doch einen Vorschlag machen, wie sie sich eine rechtskonforme Lösung vorstelle. Darüber war sie wenig erfreut. Die SPÖ wollte Quoten, aber wollte es nicht öffentlich sagen.

In der Zwischenzeit gab Stadtätin Pokorny-Reitter eine juristische Studie in Auftrag, die prüfen sollte, ob Quoten zulässig seien. Das Ergebnis liegt seit gestern dem Wohnungsausschuss vor und führte zu obigem Zeitungsartikel.

Nun ist endlich klar, dass nicht nur die Grünen Quoten für diskriminierend halten, sondern auch die EU-Kommission, und dass Quoten damit endlich vom Tisch sind. Die Studienautorin ging aber noch einen Schritt weiter und machte Vorschläge, welche Maßnahmen anstelle von Quoten gesetzt werden könnten. Da ist von Einzugsbegleitung die Rede, von mehrsprachigen Hausordnungen, von niederschwelligem Lernangebot für Migrantinnen im Park, von interkulturellen MediatorInnen und noch von vielem mehr. Der SPÖ waren die Vorschläge sichtlich unrecht, und auch Liberalen-Gemeinderat Christian Kogler wollte lieber ausprobieren, ob der Europäische Gerichtshof eine Quotenregelung wirklich aushebeln würde als diskriminierungsfreien Zugang zu schaffen. Fakt ist: Das SP-Liebkind der diskriminierenden Quoten ist gestorben, jetzt kann daran gegangen werden, integrative Maßnahmen umzusetzen.

Wir Grüne beginnen gleich mit einer Veranstaltung dazu:

Nebeneinander wohnen - miteinander leben
Partizipative Einzugsbegleitung

Vortrag mit Johanna Neussl
10.4.2007, 19.30 Uhr
Treffpunkt Wilten
Michael-Gaismair-Str. 7
6020 Innsbruck

Mittwoch, 14. Februar 2007

Gleiches Recht für Innsbruck: Billiger Kasernen-Grund

Der Standard berichtete am 12.2.2007 von einer Vereinbarung zwischen SP-Landeshauptfrau Gabi Burgstaller und dem neuen SP-Verteidigungsminister Norbert Darabos. Die SIVBEG, die die Liegenschaften des Bundesheeres verkauft, gibt die Struberkaserne in Salzburg unter dem Marktpreis ab, um sozialen Wohnbau zu ermöglichen. In Innsbruck ist dies dem VP-Landeshauptmann Herwig Van Staa unter dem bisherigen VP-Verteidigungsminister Günther Platter nicht gelungen. Teile der Eugenkaserne wurden deshalb zu einem Preis verkauft, der sozialen Wohnbau auf diesem Gelände zu einer Utopie werden lässt. Platter selbst hat für das SIVBEG-Gesetz gesorgt, das dieser die Verwertung nach ökonomischen Kriterien auferlegt. Für Salzburg konnte diese Verwertung aufgebrochen werden, und die öffentliche Hand (Bund) verkauft an die öffentliche Hand (Stadt) billiger.

Gebi Mair will das Gelände der Innsbrucker Eugenkaserne für sozialen Wohnbau öffnen.

Dieses Modell wünsche ich mir auch für Innsbruck für weitere Kasernenverkäufe. So steht bei der Eugenkaserne demnächst ein weiterer Teil zur Verwertung an. In Innsbruck muss gleiches Recht wie in Salzburg gelten, um auch in Innsbruck sozialen Wohnbau zu ermöglichen. Ich habe deshalb dem Verteidigungsminister einen Brief geschrieben.

SP-Nationalrätin Gisela Wurm hat nun erklärt, sie habe dieses Anliegen bereits bei SP-Minister Norbert Darabos deponiert. Man darf gespannt sein...

Tiroler Tageszeitung, 15.2.2007
"Neues Feilschen um die besten Kasernengründe"

http://www.tirol.com/politik/innsbruck/56408/index.do

Der Standard, 12.2.2007
http://derstandard.at/standard.asp?id=2763674

SIVBEG
Strategische Immobilien Verwertungs- und Beratungsgesellschaft m.b.H.
Immobilienverwertung für das Bundesheer

http://www.sivbeg.at

Donnerstag, 4. Januar 2007

Das Recht auf Wohnen

In Frankreich wird derzeit heftig über ein universelles "Recht auf Wohnen" diskutiert. Ein Rechtsanspruch auf Wohnraum soll demnach schrittweise umgesetzt werden. Menschenwürdiges Wohnen auch tatsächlich zu einem Grundrecht zu machen ist der erste wichtige Schritt, aber der noch viel wichtigere ist natürlich, die Bedingungen dieses menschenwürdigen Lebens zu definieren. Wie viel Wohnraum, wie schnell Wohnraum, zu welchen Preisen Wohnraum - Fragen wie diese müssen in der rechtlichen Umsetzung jedenfalls geklärt werden.

Wer sich trotzdem schon mal für die französische Debatte interessiert, dem sei das Dossier "Logement" der Libération empfohlen, Französisch-Kenntnisse vorausgesetzt...

Libération:
http://www.liberation.fr/vous/logement/226628.FR.php

Freitag, 29. Dezember 2006

Gemeinderats-Antrag: Beseitigung der Wohnungsnot von Studierenden

Gemeinderat Gebi Mair

Innsbruck, am 9.6.06

DRINGENDER ANTRAG

Beseitigung der Wohnungsnot von Studierenden

Der Gemeinderat möge beschließen:

„Unter Einbeziehung der Studie „Studentisches Wohnen in Innsbruck“, durchgeführt von der ARGE „Studentisches Wohnen“ (Stadt Innsbruck, Universität Innsbruck, ÖH Innsbruck), die 1997 dem Stadtsenat zur Kenntnis gebracht wurde, sowie dem Bericht zur sozialen Lage der Studierenden des BMBWK 2002 sowie dem neu erscheinenden Bericht 2006 und in Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Magistratsabteilungen (Stadt(entwicklungs)planung, Wohnungsservice), der Leopold Franzens Universität, der Medizinischen Universität, der Österreichischen Hochschülerschaft sowie den Heimträgern ebenso wie den ImmobilienmaklerInnen in Innsbruck
wird ein Konzept der Bedarfserhebung samt Maßnahmenkatalog und Realisierungszeitraum zur mittel und langfristigen Beseitigung der studentischen Wohnungsnot in Innsbruck erstellt.
Dabei sind StudentInnenheime und neue Formen studentischen Wohnens in Neu- und Altbauten gleichermaßen zu berücksichtigen.“

Eine Bedarfserhebung für studentisches Wohnen ist keine einfache Angelegenheit. Für die Erstellung eines Konzeptes und die anschließende Umsetzung ist die Zusammenarbeit mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft ebenso notwendig wie der Austausch mit den Heimträgern in Innsbruck, dem Verband der ImmobilienmaklerInnen, der Austausch von Informationen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Sozialerhebung 2006, und wahrscheinlich ist auch eine eigene empirische Erhebung notwendig.

Das Konzept soll ein besonderes Segment des Wohnungsmarktes genauer untersuchen, nämlich jenes der freien Miete insbesondere im kurz- bis mittelfristigen Bereich. Studentisches Wohnverhalten unterscheidet sich unter anderem durch die Mietdauer, aber auch durch die Verteilung in der Stadt, durch unterschiedliche Ansprüche auf Wohnungsgrößen, an Hausbetreuungen etc.

Das Konzept soll bisher erarbeitete Untersuchungen in Innsbruck ebenso mit einbeziehen wie Instrumente anderer Städte in vergleichbaren Situationen berücksichtigt werden sollen.

Gleichzeitig soll das Konzept eine Untersuchung beinhalten, welche Flächen in der Stadt für studentisches Wohnungen in Neubauten geeignet wären, welche Maßnahmen in Altbauten notwendig sind um zusätzlichen Wohnraum insbesondere für Studierende zu schaffen etc.

Die Dringlichkeit des Antrages ist gegeben, nachdem der am 7.6.06 veröffentlichte Mietpreisspiegel der Wirtschaftskammer für das Jahr 2005 feststellte, dass die durchschnittlichen Nettomieten pro Quadratmeter in Innsbruck bereits 8,03 Euro betragen. Die Preise für Studierende liegen üblicherweise noch höher. Wenn nicht schnell Maßnahmen getroffen werden, werden Studierende in noch größerer Zahl in Innsbrucks Nachbargemeinden ausweichen müssen und viele Studierende in finanzielle Notlagen geraten bzw. ihre Studien vorzeitig beenden müssen.

Ein ähnlich lautender Antrag von Gemeinderätin Ulli Schindl-Helldrich vom 20.10.2005 wurde dem Stadtsenat zur selbständigen Behandlung zugewiesen. Am 8.2.2006 wurde im Stadtsenat jedoch der Antrag von Stadtrat Rainer Patek, dazu eine Stellungnahme der Magistratsabteilung III, Stadtplanung einzuholen, abgelehnt. Dieser Antrag ist deshalb notwendig, um mittelfristig endlich nachhaltige Maßnahmen gegen die Wohnungsnot von Studierenden in Innsbruck setzen zu können.



Der Antrag wurde dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zugewiesen.

Gemeinderats-Antrag Mietvertragsvergebührung

Gemeinderat Gebi Mair


Innsbruck, am 23.11.2006


ANTRAG

Mietvertragsvergebührung

Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, der Bundesregierung das folgende Anliegen des Innsbrucker Gemeinderates zu übermitteln:


Zu jenen Kosten, die bei Eintritt eines Mietverhältnisses anfallen, ist neben Kaution und Maklerprovision, allfälligen Ablösen und Einrichtungskosten auch die Vergebührung des Mietvertrages beim Finanzamt zu rechnen.

Derzeit beträgt die Gebühr für Mietverträge beim Finanzamt 1% der Bruttomietzinses, über die gesamte Vertragsdauer gerechnet, bei einer Höchstberechnungsgrundlage von drei Jahresmieten.

Für die übliche Größe einer Studierendenwohnung für vier Personen mit einem Mietzins von 1150 Euro entstehen bei Eintritt des Mietverhältnisses Kosten von 414 Euro, die in der Regel direkt von den MieterInnen zu bezahlen sind und andernfalls von den Vermietern auf die Miete aufgeschlagen werden. Die Abschaffung der Vergebührung von Mietverträgen senkt die Einstiegskosten für Mietwohnungen und schafft MieterInnen insbesondere in Hochpreisgebieten wie Innsbruck Luft beim Eintritt eines Mietverhältnisses. Davon insbesondere betroffen ist der kurz- und mittelfristige Wohnungsmarkt, wie er in Innsbruck von besonders vielen Studierenden nachgefragt wird.


Der Antrag wurde im Gemeinderat am 14.12.2006 gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt.

Gemeinderats-Antrag: Maklerprovisionen

Gemeinderat Gebi Mair


Innsbruck, am 23.11.2006


ANTRAG

Maklerprovisionen

Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, der Bundesregierung das folgende Anliegen des Innsbrucker Gemeinderates zu übermitteln:

Ein im Zusammenhang mit der Diskussion über die alarmierende Entwicklung der
Wohnkosten häufig außer Acht gelassener Aspekt sind die Maklerprovisionen. Als Teil der
Mieten erhöhten letztere nicht nur die ohnedies schon in den vergangenen Jahren rapide
gestiegenen tatsächlichen Wohnkosten, sondern stellen darüber hinaus auch eine
Kostenbarriere insbesondere für einkommensschwache Wohnungssuchende dar. Darüber
hinaus ist es gängige Praxis, dass Wohnungsmakler im Auftrag des Vermieters tätig werden, Wohnungssuchende somit in der Regel nicht frei über Makler disponieren können, sondern gewissermaßen vor vollende Tatsachen gestellt werden.
Wie eine Untersuchung der Arbeiterkammer ergeben hat, werden in Österreich EU-weit die mit Abstand höchsten Maklerprovisionen für die Vermittlung einer Mietwohnung in
Rechnung gestellt. So beansprucht ein österreichischer Wohnungsmakler 22,7 Prozent der Jahresmiete Provision, während sein deutscher Kollege für die gleiche Wohnung „nur“ 13,3 Prozent verlangt. Diese im Vergleich zu Deutschland um 70 Prozent höheren Maklergebühren hängen ursächlich mit der in der Immobilienmaklerverordnung festgesetzten Provisionshöchstgrenze zusammen. Während diese in Deutschland bei nur zwei Nettomieten liegt, beläuft sich selbige in Österreich auf die dreifache Gesamtmiete. Vermittelt der Wohnungsmakler ein Mietobjekt befristet auf höchstens drei Jahre, stehen ihm maximal der zweifache monatliche Gesamtmietzins zu, bei einem auf weniger als zwei Jahren befristeten Mietverhältnis lukriert der Immobilienmakler den einfachen monatlichen Gesamtmietzins.

Die überwiegende Mehrheit der Makler nimmt die Provisionshöchstgrenzen auch in
Anspruch, bei nur 15 Prozent der Wohnungsvermittler liegen sie darunter. Dazu kommt, dass laut Studie der Arbeiterkammer bei jeder zweiten Provisionsberechnung gemäß
Immobilienmaklerverordnung falsche und zu hohe Beträge verrechnet werden. Dies vor allem deswegen, weil die Wohnungsmakler die Mehrwertsteuer für die Dienstleistung in Rechnung stellen, ohne vorher die auf den Mietzins entfallende Mehrwertsteuer herausgerechnet zu haben.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, ehestmöglich eine neue
Verordnung über die Ausübungsregeln für Immobilienmakler dahingehend zu erlassen, so
dass ein Makler nur mehr die Interessen einer Vertragsseite vertreten kann und somit
ausschließlich vom Auftraggeber bezahlt wird.


Der Antrag wurde im Gemeinderat vom 14.12.2006 gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt.

Gemeinderats-Antrag: Kautionsbeschränkung

Gemeinderat Gebi Mair


Innsbruck, am 23.11.2006


ANTRAG

Kautionsbeschränkung

Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, der Bundesregierung das folgende Anliegen des Innsbrucker Gemeinderates zu übermitteln:


Aktuelle Studien förderten einen dramatischen Anstieg der Wohnkosten zu Tage. So haben Untersuchungen der Arbeiterkammer eine Erhöhung der Gesamtmieten in Altbauwohnungen zwischen 1999 und 2004 um rund 30 Prozent ergeben. Gegenüber der in diesem Zeitraum um 10,6 Prozent gestiegenen Inflationsrate sind die Altbaumieten demnach um das Dreifache angewachsen. Aber nicht nur in den Mietwohnungen, die vor 1945 errichtet wurden, kam es zu einem starken Anstieg der Mietkosten, auch in jenen nach 1945 erbauten Mietobjekten erhöhten sich die Mieten um ganze 16 Prozent. Ähnlich alarmierende Ergebnisse zeigte eine Analyse der Mikrozensusdaten der Statistik Austria. Demzufolge ist es 2004 zu einem „ungewöhnlich starken" Anstieg des Wohnungsaufwands pro m2 gekommen. Im Bereich der Hauptmietwohnungen belief sich dieser auf 10,8 Prozent. Seit 2004 hat sich die Entwicklung fortgesetzt, und Innsbruck als Hochpreisgebiet bei den Mieten ist davon besonders betroffen.

Diese explodierenden Wohnkosten stellen insbesondere Wohnungssuchende vor immer größere finanzielle Probleme. Sehen sich selbige doch nicht nur mit den enorm gestiegenen Mietpreisen konfrontiert, sondern darüber hinaus auch bei Mietvertragsabschluss mit Maklerprovisionen und Kautionen. Für letztere existiert derzeit keine gesetzliche Regelung, die eine wirksame Beschränkung der oftmals ausufernden Kautionen möglich macht. Einzig der Oberste Gerichtshof (OGH) hielt in einem Judikat (5 Ob 302/99v) fest, dass Kautionen ab einer Höhe von 6 Monatsmieten, denen kein nachvollziehbares besonderes Sicherungsinteresse gegenübersteht, als ungesetzlich zu werten und daher zurückzubezahlen sind. Diese Bestimmung gilt aber nur bei Mietverhältnissen, die dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck ersucht die Bundesregierung, folgende wohnpolitische Maßnahmen zu überlegen und gegebenenfalls dem Nationalrat zuzuleiten:

Im Interesse eines leistbaren Wohnens ist eine gleichlautende Regelung sowohl im ABGB als auch im MRG und WGG auszuarbeiten, die eine Beschränkung der Kautionen auf maximal zwei Brutto-Monatsmieten sicherstellt.


Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Grünen im Gemeinderat vom 14.12.2006 abgelehnt.

Budgetrede: Kapitel Wohnen

Gemeinderat Innsbruck, 15.12.2006

Budgetkapitel 4 – Unterkapitel Wohnbauförderung

Meine Damen und Herren,

hier muss man zu einem traurigen Kapitel der Innsbrucker Stadtpolitik sprechen. Ich meine jetzt nicht nur die Wohnbaupolitik im Allgemeinen, sondern eine konkrete Maßnahme: Die Förderung von Schallschutzfenstern in der Innsbrucker Altstadt. 4.400 Euro wurden dafür 2003 ausgezahlt, 1.000 Euro 2004, 3.200 Euro 2005 und nur jeweils 2.500 Euro sind für 2006 und 2007 geplant. Nachdem wir alle wissen, dass die Lärmbelastung in der Altstadt in den vergangenen Jahren gestiegen ist, und dass es massive Beschwerden der AnwohnerInnen gibt, und trotzdem kaum Förderungen in Anspruch genommen werden, müssen wir wohl sagen: Es ist Zeit, an den Förderungsrichtlinien etwas zu ändern, damit mehr Menschen in den Genuss von geförderten Schallschutzfenstern kommen. Da geht es um die Regelung, welche Voraussetzungen in der Altstadt selbst vorliegen, es geht aber auch um die Frage, in welchen anderen Gebieten der Stadt die Lärmbelastung inzwischen so hoch ist, dass Schallschutzfenster notwendig sind. Und dann ist es eine politische Frage, zu entscheiden wo die Stadt hier mitzahlen will. Sie wissen, dass in anderen Städten auch die Flughäfen Schallschutzfenster finanzieren. Das wäre ein innovativer Ansatz für Innsbruck, und dort, wo die Lärmerreger nicht eingebunden werden können müssen wir eine transparente Regelung finden, wo es Förderungen durch die Stadt geben kann. Wir Grüne wünschen uns eine lebendige Stadt, und wo Leben ist, ist auch Lärm. Den AnwohnerInnen soll es jedoch freigestellt sein, ob sie an diesem Leben permanent auch in ihren Wohn- und Schlafzimmern teilhaben wollen oder nicht.

Erfreuliches findet sich auch im Voranschlag, immerhin 5.000 Euro für eine Studie zum Thema Wohnen und Integration im nächsten Jahr. Persönlich vermisse ich eine ähnliche Budgetierung für das Konzept studentisches Wohnen, das im November-Gemeinderat beschlossen und im Stadtsenat inzwischen auf den Weg zur Umsetzung geschickt wurde.

Und jetzt werden Sie wahrscheinlich aufschreien und rufen „Landeskompetenz“, wenn ich noch ein Thema anspreche, das auch in enger Verbindung mit dem studentischen Wohnen steht. Wir Grüne haben im Landtag ein Modell für Wohngeld vorgelegt, das dort immer noch gut liegt und der Umsetzung harrt. Das Modell basiert auf einer Vereinheitlichung von Wohnbeihilfe, Mietzins- und Annuitätenbeihilfe. Die Ungerechtigkeiten der Mietzinsbeihilfe gegenüber der Wohnbeihilfe sollen beseitigt werden – eine Mietzinsbeihilfe bekommen Sie derzeit erst ab einem geringeren Einkommen als die Wohnbeihilfe. Ungerechtigkeiten von Familien und beim zumutbaren Wohnungsaufwand sollen geändert werden. Wir Grüne plädieren für eine landesweit einheitliche und sozial gerechtere Regelung als Wohngeld. Ein diskriminierungsfreier Zugang ist für uns Grundvoraussetzung. Wenn sich die Stadt Innsbruck dazu durchringen könnte, beim Land vorstellig zu werden und diesen Antrag zu unterstützen, dann wäre vielen Menschen in diesem Land geholfen, und auch der Druck auf den Innsbrucker Wohnungsmarkt könnte sich verringern, wenn es eine einheitliche Regelung für ganz Tirol geben würde. 2,5 Millionen zahlen wir als städtischer Anteil derzeit in die Mietzinsbeihilfe, das Land zahlt 70%, und das heißt, dass in Innsbruck inzwischen mehr als 8 Millionen Euro zur Ausschüttung kommen. 6.000 Anträge, das heißt an die 10.000 Menschen brauchen Mietzinsbeihilfe, das ist ein Alarmsignal für die städtische Wohnungs- und Wohnbaupolitik. Und auch bei der Mietzinsbeihilfe selbst gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten, bei der Deckelung angefangen über die Einrechnung nicht beeinflussbarer Betriebskosten bis hin zu einer Einschleifregelung bei der Obergrenze.

Wenn wir im nächsten Jahr die Neuregelung der Vergaberichtlinien für die städtischen Wohnungen diskutieren, dann wird der Zugang von jungen Menschen zum Wohnungsmarkt in Innsbruck jedenfalls ein Schwerpunkt von uns Grünen sein, bei den städtischen Wohnungen ebenso wie am freien Mietmarkt in dieser Stadt.

Gebi Mair

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